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Zeichen 241-30 - getrennter Rad- und Fußweg

VZ-241-30


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Zeichen 241-30 – Getrennter Rad- und Fußweg

Das Zeichen 241-30 zeigt an, dass Radfahrer und Fußgänger auf getrennten Wegen unterwegs sind. Es dient der klaren Trennung, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden. Das Schild ist an stark frequentierten Verkehrswegen, in Fußgängerzonen oder auf Radwegen zu finden. Es fördert diszipliniertes Verhalten, erhöht die Sicherheit und sorgt für eine übersichtliche Verkehrsführung. Hochwertige, wetterfeste und reflektierende Schilder garantieren eine gute Sichtbarkeit in jeder Situation.