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Zeichen 259 - Verbot für Fußgänger

VZ-259


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Verkehrsschild 259 – Verbot für Fußgänger

Dieses Schild verbietet den Zutritt für Fußgänger in bestimmten Bereichen, beispielsweise in Industrieanlagen, auf Betriebsflächen oder in gefährlichen Zonen. Es schützt die Fußgänger vor Gefahren und sorgt für eine sichere Verkehrsführung. Das Schild ist aus langlebigem, wetterfestem Material gefertigt, reflektiert gut und garantiert eine hohe Sichtbarkeit bei allen Wetterlagen, um die Einhaltung der Verbotszone zu gewährleisten.