Zeichen 315-50 - Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links
Zeichen 315-50 – Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links
Dieses Verkehrszeichen erlaubt das seitliche Parken, wobei Fahrzeuge halb auf dem Gehweg in Fahrtrichtung links geparkt werden dürfen. Es ist in Bereichen eingesetzt, wo der Verkehrsraum begrenzt ist, beispielsweise bei engen Straßen, in Innenstädten oder in Meeresnähe. Es fördert eine geordnete Nutzung des Straßenraums, sichert die Verkehrssicherheit und schützt Fußgänger. Das Schild ist wetterfest, reflektierend und sorgt bei jedem Wetter für gute Sichtbarkeit.
