Zeichen 315-55 - Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts
Zeichen 315-55 – Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts
Dieses Verkehrszeichen erlaubt das halbseitige Parken auf dem Gehweg in Fahrtrichtung rechts. Es wird in engen Ortsbereichen oder vor besonderen Anlässen eingesetzt, um die Verkehrsführung zu verbessern und Fußgänger zu schützen. Das Schild ist wetterfest, reflektierend und sorgt bei jeder Witterung für eine klare Sichtbarkeit.
