Zeichen 315-58 - Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Mitte)
Zeichen 315-58 – Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Mitte)
Dieses Schild zeigt die Mittebereich der Parkregelung, bei der Fahrzeuge halb auf dem Gehweg in Fahrtrichtung rechts parken dürfen. Es regelt die Nutzung des Raums, verhindert Parkchaos und sichert Fußgänger gegen Behinderungen. Das Schild ist wetterfest, reflektierend und garantiert eine klare Sichtbarkeit bei allen Wetterlagen.
