Zeichen 315-66 - Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Anfang)
Zeichen 315-66 – Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Anfang)
Dieses Schild markiert den Anfang einer Regelung, wonach Fahrzeuge vollständig auf dem Gehweg in Fahrtrichtung rechts parken dürfen. Es zeigt die Übergangszone an, die die Nutzung des Gehwegs als Parkraum erlaubt, und unterstützt die Optimierung des Parkangebotes in stark frequentierten Bereichen. Das Schild ist langlebig, wetterfest, reflektierend und sorgt für eine klare Sichtbarkeit bei allen Witterungsverhältnissen.
