Zeichen 315-86 - Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang)
Zeichen 315-86 – Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang)
Dieses Schild markiert den Beginn einer Regelung, bei der Fahrzeuge quer zur Fahrtrichtung rechts auf dem Gehweg parken dürfen. Es zeigt den Startbereich an, der die Nutzung des Gehwegs als Parkplatz regelt und Fußgänger schützt. Das Schild ist wetterfest, reflektierend, und bei allen Lichtverhältnissen gut sichtbar.
