Zeichen 315-87 - Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende)
Zeichen 315-87 – Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende)
Dieses Schild zeigt das Ende der Regelung, bei der Fahrzeuge quer zur Fahrtrichtung rechts auf dem Gehweg parken durften. Es signalisiert, dass die spezielle Parkzone aufgehoben ist und Fahrzeuge wieder auf der Straße abgestellt werden müssen. Es sorgt für eine klare Verkehrsführung, verhindert Missverständnisse und ist wetterfest, reflektierend sowie sichtbar bei jedem Wetter.
