Zusatzzeichen 1010-51 - Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Zusatzzeichen 1010-51 – Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Dieses Zusatzzeichen weist auf eine spezielle Regelung hin, die für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtmasse gilt, mit Ausnahme der Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Es regelt, z.B. Fahrverbote oder besondere Beschränkungen für schwere Fahrzeuge, und trägt so zur Verkehrslenkung und Sicherheit auf Hauptverkehrsstraßen bei.
