Zeichen 315-51 - Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links (Anfang)
Zeichen 315-51 – Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links (Anfang)
Dieses Schild kennzeichnet den Beginn einer Parkregelung, bei der Fahrzeuge halb auf dem Gehweg in Fahrtrichtung links parken dürfen. Es sorgt für eine geordnete Nutzung des Straßenraums, entlastet die Fahrbahn und erhöht die Sicherheit für Fußgänger. Das Schild ist wetterfest, reflektierend und bei allen Wetterlagen gut sichtbar, damit die Regelung klar erkennbar bleibt.
