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Zeichen 315-52 - Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links (Ende)

VZ-315-52


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Zeichen 315-52 – Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links (Ende)

Dieses Schild markiert das Ende der zulässigen Parkregelung, bei der Fahrzeuge halb auf dem Gehweg in Fahrtrichtung links parkten. Es zeigt an, dass ab hier wieder reguläres Parken, inklusive Parken auf der Fahrbahn, möglich ist. Es trägt zur Rückführung normaler Parkregeln bei, sorgt für Ordnung und Sicherheit. Das Schild ist wetterfest, reflektierend und gut sichtbar bei jedem Wetter.